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Landesversammlung des Landesseniorenrates tagte das erste Mal

Die Zahl der Menschen über 65 Jahre in Bayern wird von aktuell rund 2,8 Mio. auf insgesamt rund 3,49 Mio. im Jahr 2040 ansteigen. Weil die Einbeziehung älterer Menschen in die bayerische Politik damit weiter an Bedeutung gewinnt, hat der Bayerische Landtag das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) verabschiedet, das zum 1. April 2023 in Kraft getreten ist. In das Gesetz sind die vielfältigen Anregungen und Ansichten von vier regionalen Fachdialogen sowie einer bayernweiten Online-Umfrage eingeflossen.

Mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes ist der Landesseniorenrat (LSR) beauftragt. Bayerische Gemeinden und Landkreise haben Vertreter der jeweiligen Seniorenvertretungen als Mitglieder benannt. Mit Art. 1 des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist jede Gemeinde angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Der Begriff der „Seniorenvertretung“ wird dabei bewusst nicht definiert, damit die bereits gewachsenen, wertvollen Strukturen erhalten bleiben können.

Die benannten Mitglieder haben Delegierte für die erste Landesversammlung gewählt, das handelnde Organ des LSR. Während das „einfache“ Mitglied des LSR sich ganz auf die Arbeit in der Kommune vor Ort konzentrieren kann, setzt sich ein Delegierter in der Landesversammlung auch mit übergeordneten seniorenpolitischen Fragen auseinander. Aus ihrer Mitte wählten die 182 Delegierten wiederum acht reguläre und acht stellvertretende Vorstände. Stellvertretendes Vorstandsmitglied für den Regierungsbezirk Oberpfalz ist Silke Kunz aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach – herzlichen Glückwunsch! Mit Karin Fruth aus der Gemeinde Birgland ist unser Landkreis ein weiteres Mal in der Delegation vertreten.

Auf ihrer konstituierenden ersten Sitzung am 19. April 2024 hat die Landesversammlung u.a. die Einrichtung von beratenden Bezirksausschüssen und von Fachausschüssen zu den Oberthemen Daseinsvorsorge und Lebensqualität, Gesundheit und Pflege sowie Mobilität und Sicherheit beschlossen.

Zu den Aufgaben des LSR gehören die Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Seniorenarbeit, die Vertretung seniorenspezifischer Interessen gegenüber Landtag und Staatsregierung, überörtliche Presse- und Informationsarbeit oder die Anhörung zu allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung mit seniorenbezogenen Schwerpunktthemen.

Alle Bilder © StMAS/ Schäffler

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